Krankheit

Ist Ihr Kind erkrankt, so informieren Sie bitte die Schule bis spätestens 8.00 Uhr.

Eine entsprechende Mitteilung an die Klassenlehrerin sollte möglichst über ein anderes Kind ( aus Ihrer Nachbarschaft ) erfolgen, per Mail ( Verwaltung.sb@schulen.offenbach.de ) oder in Ausnahmefällen telefonisch ( 069/ 8600 - 5487 ). Fehlt ein Kind unentschuldigt, ist die Schule verpflichtet, mit den Eltern unverzüglich Kontakt aufzunehmen, gegebenenfalls die Polizei einzuschalten. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit Ihres Kindes.

Zusätzlich benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung, die Sie bitte über Ihr Kind an die Klassenlehrerin weitergeben.


"Kind konnte am (Tag, Datum) wegen (Krankheit, anderer Grund) nicht in die Schule kommen. Bitte entschuldigen Sie das Fehlen."


(Datum, Unterschrift der Eltern)


Bei gewissen ansteckenden Krankheiten sind Sie, nach dem neuen Infektionsschutzgesetz, gegenüber der Schule meldepflichtig.
Nähere Informationen erhalten Sie bei dem ersten Elternabend oder hier ( PDF )


Beurlaubung

Sollten Sie aus wichtigen Gründen Ihr Kind während der Schulzeit beurlauben lassen müssen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Schule. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können grundsätzlich nicht genehmigt werden.