Oberstes Beschlussorgan jeder hessischen Schule ist die Schulkonferenz. Im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften berät und beschließt sie über wichtige Angelegenheiten der Schule. Sie wird bei uns von 5 Elternvertretern und 5 Lehrervertretern gebildet, den Vorsitz hat der Schulleiter. Alle Eltern können für die Schulkonferenz kandidieren.